Für Hersteller, Importeure & Tuning-Marken

Tuningteil-Zulassung: Vom Prototyp zum fertigen Gutachten.

Wählen Sie Produkt und Zielmarkt — und sehen Sie sofort, welcher Zulassungsweg gilt, welche Prüfstandsmessungen nötig sind und wie aufwendig der Weg zum fertigen Gutachten ist.

Grundlagen

ABE, Teilegutachten oder ECE — wo liegt der Unterschied?

Wer Tuningteile zulassen lassen möchte, stößt schnell auf drei unterschiedliche Wege. Welcher passt, hängt von Produkt, Zielmarkt und geplantem Vertriebsweg ab.

§ 22 StVZO · DE

ABE

Allgemeine Betriebserlaubnis

Bundesweit gültige Vorabgenehmigung für ein Bauteil an definierten Fahrzeugtypen. Erteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Der Endkunde baut das Teil oft ohne Einzelabnahme ein.

Geeignet für: Serienteile mit breiter Fahrzeugabdeckung. Hoher Initialaufwand, danach maximaler Komfort für Endkunden und Handel.

§ 19.3 StVZO · DE

Teilegutachten

Abnahme beim Sachverständigen

Bestätigt die technische Unbedenklichkeit eines Bauteils. Der Endkunde lässt das Teil beim Sachverständigen (GTÜ, Dekra, TÜV) eintragen. Diesen Schritt übernehmen wir auf Wunsch komplett →

Geeignet für: Häufigster Weg bei Fahrwerk, Felgen, Auspuffanlagen und Leistungssteigerungen.

UNECE · INT

ECE-Typgenehmigung

z. B. R90 Bremsen, R59 Auspuff

Internationales Regelwerk der UNECE, gültig in 60+ Unterzeichnerstaaten. Der Weg für Export über Deutschland und Europa hinaus.

Geeignet für: Hersteller mit Export-Ambitionen. Märkte außerhalb des UNECE-Abkommens (z. B. USA) brauchen einen eigenen Nachweis.

Häufige Fragen

Tuningteil-Zulassung — FAQ