Tuningteil-Zulassung:
Vom Prototyp zum fertigen Gutachten.
Wählen Sie Produkt und Zielmarkt — und sehen Sie sofort, welcher Zulassungsweg gilt, welche Prüfstandsmessungen nötig sind und wie aufwendig der Weg zum fertigen Gutachten ist.
ABE, Teilegutachten oder ECE — wo liegt der Unterschied?
Wer Tuningteile zulassen lassen möchte, stößt schnell auf drei unterschiedliche Wege. Welcher passt, hängt von Produkt, Zielmarkt und geplantem Vertriebsweg ab.
§ 22 StVZO · DE
ABE
Allgemeine Betriebserlaubnis
Bundesweit gültige Vorabgenehmigung für ein Bauteil an definierten Fahrzeugtypen. Erteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Der Endkunde baut das Teil oft ohne Einzelabnahme ein.
Geeignet für: Serienteile mit breiter Fahrzeugabdeckung. Hoher Initialaufwand, danach maximaler Komfort für Endkunden und Handel.
§ 19.3 StVZO · DE
Teilegutachten
Abnahme beim Sachverständigen
Bestätigt die technische Unbedenklichkeit eines Bauteils. Der Endkunde lässt das Teil beim Sachverständigen (GTÜ, Dekra, TÜV) eintragen. Diesen Schritt übernehmen wir auf Wunsch komplett →
Geeignet für: Häufigster Weg bei Fahrwerk, Felgen, Auspuffanlagen und Leistungssteigerungen.
UNECE · INT
ECE-Typgenehmigung
z. B. R90 Bremsen, R59 Auspuff
Internationales Regelwerk der UNECE, gültig in 60+ Unterzeichnerstaaten. Der Weg für Export über Deutschland und Europa hinaus.
Geeignet für: Hersteller mit Export-Ambitionen. Märkte außerhalb des UNECE-Abkommens (z. B. USA) brauchen einen eigenen Nachweis.
Tuningteil-Zulassung — FAQ
Weiterführend